Julia Seeliger. Text is Sex.

.. nicht again. Einmal habe ich getan, worüber im Internet nicht gesprochen werden darf. Es war ein dummer Fehler, der hätte vermieden werden können, wenn ich die verbotenen Worte gegoogelt hätte.

Nachzulesen ist das nun ganz oben in dem Artikel “Reden wir also über Auschwitz” Den ziert jetzt nämlich eine Gegendarstellung von Martin Hohmann. Ich überlege noch – sie muss einige Tage bleiben, vielleicht lasse ich sie aber für immer drin. Sie passt so gut zum Thema.

Letzten Donnerstag, etwa 19 Uhr, veröffentlichte ich den Artikel. Zwei Freunde von mir hatten ihn Korrektur gelesen. Ich schlief drüber. Am Freitagmorgen, neun Uhr, korrigierte ich die Aussage, für die ich später abgemahnt werden sollte. Kein Leser hatte hierzu etwas angemerkt. Auch hatte sich Herr Hohmann weder per Mail, noch per Twitter, Facebook oder Leserkommentar bei mir gemeldet. Freitagabend traf in der FAZ die Abmahnung ein.

Und gestern traf auch bei mir eine E-Mail ein. Ein Schreiben einer Kanzlei in Hessen. Darin steht, dass ich bis Donnerstag, 16. Februar 2012, 16 Uhr eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll. Zudem wird die Begleichung von Anwaltskosten in Höhe von 1034,11 Euro verlangt (Streitwert 15.000 Euro).

Februar 15, 2012 · Flattr this! · Tags: , · [Internet ausdrucken] ·

41 Comments to “Oops, I did it …”

  1. Ich habe zu wenig juristisches Wissen, um Hohmann folgen zu können. Semantisch sehe ich zwischen seinem Zitat und dem im Text keinen Unterschied.

  2. Joachim sagt:

    Kann man denn zur Unterlassungserklärung gezwungen werden, wenn man die zu unterlassende Behauptung schon längst aus eigenen Stücken zurückgenommen hat? Hat die FAZ nicht eine Rechtsabteilung, wo du fragen könntest? Anwälte neigen bekanntlich dazu zu drohen, selbst wenn sie nicht im Recht sind.

    Das Problem ist, dass Abmahnungen schon längst zu einem Mittel geworden sind, Privatpersonen mundtot zu machen.

  3. fx sagt:

    Anwalt nehmen, bloß nicht zahlen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit durchkommt, nach meinem (Laien-)Empfinden ist “mit einiger Berechtigung” durchaus als Zustimmung zu der Aussage zu verstehen, um die es geht, und da du ihn nicht wörtlich zitiert hast, ist an deiner Bemerkung nichts falsches, sie ist höchstens etwas zugespitzt. 100%ig korrekt wäre dann ja wohl:

    Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann äußerte einmal, dass die Juden mit einiger Berechtigung als Tätervolk bezeichnet werden können.

    • Mirco sagt:

      Die Bemerkung ist das Gegenteil der Hohmannschen Aussage. Auch das 100%ige bezieht sich nur auf die von Hohmann kritisierten aber fleissig durchgesponnenen Logik.

      Da ihn diese Rede vermutlich seine MdB Karriere gekostet hat, wird er ein riesen Interesse haben gegen, falsche oder gefühlt falsche Rezeptionen anzugehen. Das ist was anderes als sonstiger Bullshit.

      Ich wünsch Julia , dass es ihm mehr ums richtig stellen, weniger ums nachtreten geht.

  4. Daniel sagt:

    Ich bin relativ sicher dass das nicht rechtskräftig ist, solange du das nur per Mail hast. Nicht einschüchtern lassen, nichts unterschreiben, Udo Vetter und/oder Faz fragen.

    • julia sagt:

      Schaue gleich mal, ob ichs auch per Post habe. Das müsste dann aber schon ein Einschreiben sein, nehme ich an. Und den Empfang eines solchen habe ich nicht quittiert.

      • Jan sagt:

        Da du den Empfang ja per Blogeintrag quittiert hast, ist es fast egal, wie du es bekommen hast. Beim Einschreiben hat man halt einen Beweis, aber den haben “die” jetzt auch so.

        • julia sagt:

          Hab den Empfang des Schreibens eh schon “quittiert”, indem ich auf die Mail geantwortet habe, nämlich Bitte um Aufschub der Frist. In der Rechssprechung ist es wohl auch so, dass eine verschickte Mail als “empfangen” gilt. Insofern …

          Ja, war jetzt ein bisschen unlogisch, dieser Mini-Thread. Sorry.

  5. Ein Nationalkonservativer und CDU Politiker wie Martin Hohmann sollte wissen und wusste, dass Juden im Gegensatz zu den Deutschen nicht in einem Nationalstaat oder als Nation geeint waren. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Volk, wenn man sich denn auf die Größe Volk politisch, historisch oder geistes-, soziales- oder kulturwissenschaftlich oder aber geschichtsphilosophisch beziehen möchte, in einem Nationalstaat existiert oder nicht. Ich suche nochmal meinen Vermerk bzw. Textentwurf zum Thema Hohmann heraus.

    • julia sagt:

      Danke! Bin gespannt!

      Ich bin nun etwas in Sorge: als “Nationalkonservativer” darf man Hohmann schon bezeichnen? Ordnet er sich selbst so ein?

    • Andre sagt:

      Ein Nationalkonservativer sollte wissen, dass viele Juden im Osten Volksdeutsche waren. Das jüdische Volk im Gegensatz ist letzten Endes eine rechtliche Erfindung der Nürnberger Rassengesetze.

      • Dominik sagt:

        Ist der Volksgedanke nicht eine “Erfindung” der Bibel wenn mans ganz genau nimmt:

        1.) Und wo ist ein Volk auf Erden wie dein Volk Israel, um welches willen Gott hingegangen ist, sich ein Volk zu erlösen und sich selbst einen Namen zu machen von großen und schrecklichen Dingen, Heiden auszustoßen vor deinem Volk her, das du aus Ägypten erlöst hast. 1. Chronik 17.21

        21.) Und du hast dir dein Volk Israel zum Volk gemacht ewiglich; und du, HERR, bist ihr Gott geworden. 1. Chronik 17.22

        usw.

        Quelle: http://www.bibel-online.net/suche/?qs=volk&translation=6

        Wikipedia sagt, ein Volk ist auch eine Gemeinschaft die sich durch gleiche Sprache und Kultur findet. Wie kann man denn heutzutage diese Volksdefinition interpretieren?!

  6. 50hz sagt:

    Gegendarstellung, okay. Aber einen Anspruch auf Unterlassung? Es muss im Rahmen des Presserechts doch möglich sein, (kleine) Fehler zu machen und zu korrigieren ohne dass das dermaßen schwere wirtschaftliche Folgen hat. Den Rechtsstreit gilt es durchzustehen.
    (Im übrigen hoffe ich mal, dass die FAZ Deine Rechtsvertretung vollumfänglich übernimmt.)

  7. mjemmer sagt:

    Die Hohmann-Rede ist eine Ansammlung praktisch aller klassischen antisemitischen Vorurteile inklusive der Relativierung der historischen Schuld Nazi-Deutschlands mit Hilfe eines rhetorischen Tricks: “‘Die Juden’ haben doch auch …, trotzdem sind wir mal nachsichtig mit ihnen.” Damit werden die Opfer zu Tätern gemacht und die Schuld der Täter wird marginalisiert. Und nebenbei werden durch zahlreiche Verallgemeinerungen de facto zwar alle Juden in einen Topf mit Verbrechern und Gewalttätern geworfen – nur den Vorwurf, sie wörtlich als “Tätervolk” bezeichnet zu haben, kann er geschickt und wie ich fürchte juristisch wasserdicht zurückweisen.

    • julia sagt:

      wie ich schrieb: Man sollte mal googeln. Da sieht man viel zu Entscheidungen aus der Vergangenheit.

      Man könnte sagen: damals sind alle drauf reingefallen.

  8. Niedermeyer sagt:

    Unterzeichne eine modifizierte, strafbewehrte Unterlassungsklausel. Dann sparst Du Dir die Anwaltskosten. Das sollte ein FAZ Justituiar für dich prüfen.

    Bedingung ist, dass an der geforderten Erklärung etwas abgeändert werden kann. Das geht nicht immer.

  9. CptCalhoun sagt:

    Wow, so ein Verhalten ist echt nur fail. Nimm dir bitte auf jeden Fall einen Anwalt dabei und kämpf gegen diesen Rotz an. Falls die FAZ dir die Kosten nicht erstattet, sag bittet Bescheid. Bin sicher das sich im Netz ein aureichenes Sümmchen für deine Verteidigung sammeln lässt.

  10. Klaus sagt:

    Was Hohmann sonst so sagt und was er allgemein so denkt, ist nicht relevant. Es geht hier alleine um eine Tatsachenbehauptung, die falsch ist. Er hat eindeutig im Konjunktiv formuliert und deutlich dargestellt, dass er diese mögliche Argumentation nicht teilt. Hohmann hat da sehr eindeutig ein Recht auf Unterlassung, denn die Behauptung, er habe die Juden als Tätervolk bezeichnet, stimmt nicht. Eine solche Behauptung ist übrigens auch üble Nachrede. Anwaltlicher Rat ist hier wegen der Art der Unterlassungserklärung und evtl. wegen des Streitwertes sinnvoll, den Vorwurf selbst wird wohl kaum entkräftbar sein.

    • julia sagt:

      Danke, dass Sie das noch mal präzisiert haben. Ich habe ja ganz am Anfang auch geschrieben, dass ich einen (sehr) dummen Fehler gemacht habe. Auf eine inhaltliche Debatte wollte ich – und das nochmal an alle – verzichten.

      Es geht mir eigentlich nur um die verbesserungswürdige Rechtslage – warum sollte der Gesetzgeber nicht vorschreiben, dass man vor einer (solchen) Abmahnung Kontakt aufnimmt?

      • Klaus sagt:

        Die Abmahnung ist ja bereits eine Kontaktaufnahme vor einer Klage, auch wenn es keine erfreuliche Art und Weise ist und anständigere Menschen auch andere Formen der Kontaktaufnahme gewählt hätten. Würde man Abmahnungen einfach so abschaffen, könnten die Abmahner immer direkt klagen. Das würde die Sache, alleine wegen der Gerichtskosten, noch teurer machen.

        Das Problem mit den Abmahnungen liegt m.E. fast ausschließlich in den hohen Kosten, zumindest für kleinere Unternehmer, Freiberufler und Privatleute. Im angelsächsischen Raum müssen m.W. Abmahner die Kosten ihres Anwalts selber tragen. Eine Ausweitung der Begrenzung von Abmahnkosten wird momentan ja auch gerade vom Bundesjustizministerium diskutiert.

        • Joachim sagt:

          Das ist genau der Punkt. Die Kosten der Abmahnungen steht in keinem Verhältnis zum Aufwand und ist geeignet, Einzelpersonen, die nicht vermögend sind und keine Rechtsabteilung im Hintergrund haben, einzuschüchtern.

          Würden sich die Kosten einer Abmahnung nicht nach einen schwer nachvollziehbaren Streitwert, sondern nach dem tatsächlichen Aufwand richten, dann wäre das ein großer Schritt in die richtige Richtung.

          Auf Unterlassung zu klagen, nachdem die Behauptung schon freiwillig zurückgenommen wurde, kommt mir aber immer noch etwas unverhältnismäßig vor. (Nur meine persönliche nicht juristisch fundierte Meinung.)

      • Heinz sagt:

        Man muss vorher überlegen, was man schreibt, vor llem, wenn man über andere etwas schreibt, was nicht zutrifft und sie beleidigt.

        Abmahnanwälte sind nun mal teuer.

  11. Martin sagt:

    Vielleicht weil es auch um Rechtskraft geht. Viele Menschen kennen das nur wenn sie selbst betroffen sind. Dann muss etwas nämlich “plötzlich” oder “sofort” und “unverzüglich” geschehen bzw. eine verbindliche Frist gesetzt werden.
    Ein Anruf oder eine freundliche Mail sind zwar nett aber seinen Sie mal ehrlich. Wären Sie betroffen und hätten schon gegen etliche Verlage Gerichtsverfahren geführt und gewonnen weil es offensichtlich Menschen gibt denen es immer wieder Spaß macht Ihnen etwas zu unterstellen was nicht der Wahrheit entspricht. Hätten Sie noch die Kraft und die Muße jedesmal “bitte bitte” zu sagen wenn wieder jemand Ihre Privatsphäre missachtet?
    Ich behaupte einfach mal 95% der Kommentarschreiber hier würden genau so reagieren wie Herr Hohmann. Das gilt allerdings nur wenn sie selbst betroffen sind.

    • julia sagt:

      Nein.

      Über mich wurde schon viel Bullshit im Netz behauptet. Natürlich habe ich keine teure Kanzlei an der Hand bzw. kann die nicht bezahlen.

      Aber es gibt andere Wege und andere Leute beschreiten auch andere Wege. Die Leute, die mit Abmahnungen ggü der Presse um sich werfen, sind bekannt. Es sind ca. fünf. Ich nenne ihre Namen nicht.

  12. Brian sagt:

    Das, “worüber im Internet nicht gesprochen werden darf” ist in diesem Fall eine Unwahrheit, die in Deutschland eine Karriere zerstören, und zu Morddrohungen und schlimmerem führen kann. Aber es ist gut, daß Sie es als Fehler erkennen.

  13. Fritz sagt:

    Ich finde, ein bisschen Selbstkritik wäre angebracht. Du trägst die Verantwortung für das, was du schreibst, und kannst durch unwahre Aussagen erheblichen Schaden anrichten. Bevor du also eine doch ziemlich vernichtende Aussage über einen Menschen triffst, wie du es in diesem Fall getan hast, wäre es sicher nicht verfehlt, zuvor nochmal zu prüfen, was der betreffende Mensch, in diesem Fall also Hohmann, gesagt oder getan hat.

  14. julia sagt:

    Ich hab am Anfang schon festgehalten, dass ich im Sinne des aktuell geltenden Rechts schuld bin. Auch wollte ich keine inhaltliche Debatte. Der Fehler ist vielen anderen Medien damals auch passiert. Ich habe meinen Fehler sofort korrigiert, nachdem ich davon Kenntnis erlangte, einen Fehler gemacht zu haben (Zeitablauf hier im Blog).

    Abgesehen davon, dass ich auch nicht jeden Müll, der im Internet über mich behauptet wird, abmahne (auch, weil ich mir keine teuren Anwälte leiste), fände ich, wie gesagt, eine Gesetzesänderung in Richtung “man muss einmal vorher Kontakt aufgenommen haben” sinnvoll. Was genau wäre das Problem an einer solchen Rechtslage?

    • Joachim sagt:

      Das Problem, oder viel mehr die Frage ist, ob es “Opfern” von Falschaussagen zugemutet werden soll, die Kontaktaufnahme selbst vorzunehmen oder eine Vertretung ggf. selbst zu bezahlen. Oder ob es legitim ist, dass die Kontaktaufnahme durch eine juristische Vertretung vorgenommen wird, die dann durch den Urheber der rechtswidrigen Behauptung zu bezahlen ist.

      Ich finde ja eigentlich auch, dass eine kurze e-mail heute so schnell abgeschickt ist, dass es einem Geschädigten zuzumuten ist, sie selbst mal eben zu schreiben oder den Assistenten, die Assistentin damit zu beauftragen. Aber falls das nicht Mehrheitsfähig ist, müsste zumindest die Höhe der Aufwandsentschädigung überdacht werden. Der Aufwand, ein Schreiben aufzusetzen, steigt sicher nicht linear mit dem fiktiven Streitwert.

  15. Martin sagt:

    Diese Aktion ging vermutlich nach hinten los. Dachte Frau Seeliger am Anfang noch auf der Seite der Unterdrückten zu stehen wendet sich das Blatt anscheinend. Plötzlich zeichnet das Netz ein Bild von Julia als “Fan des schwarzen Blocks” und Hohmann steht als Opfer einer Medienkampagne erneut im Licht der Öffentlichkeit. Ich denke so war das nicht geplant. Wie sieht die Sache aktuell aus Julia? Hast Du Neuigkeiten?

  16. Björn Brennt sagt:

    Broder hat Hohman als Antisemit bezeichnet. Etwa ab Minute 19, in der er sagt, was passiert wenn sich Antisemiten äußern, “haben wir in den Fällen Hohmann und Möllemann erlebt”. Wird der jetzt auch abgemahnt?

  17. genova sagt:

    Hohmann hat wegen dieser Aussage meines Wissens schon divere Leute abgemahnt, unter anderem den stern. Es ist ein wenig, sagen wir: unglücklich, dass dir das nun Jahre nach der Rede auch noch passiert. Kurzes googlen hätte dir den Stress vermieden.

    Davon abgesehen bleibt Hohmanns Rede antisemitisch und vor allem strunzdumm. Das reicht doch eigentlich.

  18. [...] Februar knallte die Abmahnung von Martin Hohmann rein, die die FAZ letztendlich für mich löste – vielen Dank [...]

  19. [...] soll sie nun büßen, 1000 Euro (Anwaltsgebühr, ist ja auch schwere Arbeit) zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, der Streitwert liegt bei 15.000€. Mir als juristischem Laien will nicht ganz [...]

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